Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufbrezlstubn

Nicole Fischer

Tüßlingerstraße 8, 84579 Unterneukirchen

Tel.: 08634/3719723  |  E-Mail: info@aufbrezlstubn.de  |  Web: www.aufbrezlstubn.de

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge, die zwischen dem Friseursalon Aufbrezlstubn (nachfolgend "Salon") und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.

Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder der Buchung eines Termins erkennt der Kunde diese AGB an.

 

§ 2 Vertragsschluss und Terminbuchung

2.1 Terminbuchung

Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Online-Buchungsportal oder über andere vom Salon angebotene Kanäle vereinbart werden.

Mit der Bestätigung eines Terminwunsches durch den Salon kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.

 

2.2 Bestätigung

Der Kunde erhält – sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde – eine Terminbestätigung per SMS, E-Mail oder telefonisch. Es obliegt dem Kunden, die Bestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 3 Termine – Absage und Umplanung

3.1 Absagefrist

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist der Salon so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren.

Die Absage kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder – sofern angeboten – über das Online-Buchungsportal erfolgen.

 

3.2 Umplanung

Der Salon ist bemüht, bei rechtzeitiger Absage einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf einen sofortigen Ausweichtermin besteht nicht.

 

§ 4 Verspätung

4.1 Verspätung des Kunden

Erscheint der Kunde verspätet zum vereinbarten Termin, ist der Salon bemüht, die gebuchte Leistung soweit wie möglich noch durchzuführen. Ein Anspruch auf vollständige Erbringung der gebuchten Leistung bei Verspätung besteht nicht.

Ab einer Verspätung von 15 Minuten gilt der Termin als weggefallen. Der Salon entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang die Leistung noch erbracht werden kann. In jedem Fall wird der vereinbarte Preis für die ursprünglich gebuchte Leistung in voller Höhe fällig – unabhängig davon, ob aufgrund der Verspätung nur ein Teil der Leistung erbracht werden konnte.

Kann aufgrund der Verspätung keine Leistung mehr erbracht werden, gilt § 5 (Ausfallgebühr bei Nichterscheinen) entsprechend.

 

4.2 Verzug des Salons

Kommt es auf Seiten des Salons zu einer Verzögerung des vereinbarten Termins, ist der Salon verpflichtet, den Kunden so früh wie möglich über die bekannte Kontaktmöglichkeit (Telefon, SMS, E-Mail) zu informieren.

Der Salon gilt seiner Informationspflicht als nachgekommen, sobald ein Kontaktversuch nachweislich unternommen wurde – beispielsweise durch einen Anruf, eine hinterlassene Mobilbox-Nachricht, eine SMS oder eine E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse. Es obliegt dem Kunden, eine erreichbare und aktuelle Kontaktmöglichkeit anzugeben und diese regelmäßig zu prüfen.

Ist der Kunde trotz nachweisbaren Kontaktversuchs des Salons nicht erreichbar (z. B. Anruf abgewiesen, Mailbox nicht eingerichtet, E-Mail nicht gelesen), geht dies nicht zu Lasten des Salons. In diesem Fall gelten folgende Regelungen:

  • Erscheint der Kunde pünktlich und die Verzögerung beträgt bis zu 15 Minuten, wird die Leistung vollständig erbracht.
  • Beträgt die Verzögerung mehr als 15 Minuten und konnte der Kunde nicht rechtzeitig informiert werden, hat er das Recht, den Termin kostenfrei zu stornieren oder einen Ersatztermin zum gleichen Preis zu vereinbaren.
  • Erscheint der Kunde nicht, weil er von der Verzögerung wusste oder hätte wissen können, gilt § 5 (Ausfallgebühr) entsprechend.

Der Salon empfiehlt ausdrücklich, bei der Terminbuchung eine zuverlässig erreichbare Mobilfunknummer zu hinterlegen, da Erreichbarkeit per Telefon/SMS die schnellste und sicherste Benachrichtigungsform darstellt.

 

§ 5 Ausfallgebühr bei Nichterscheinen (No-Show)

Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin ("No-Show"), oder sagt der Kunde den Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, ist der Salon berechtigt, eine Ausfallgebühr zu erheben.

 

5.1 Höhe der Ausfallgebühr

Die Ausfallgebühr berechnet sich nach dem entgangenen Umsatz der gebuchten Dienstleistung(en), mindestens jedoch:

  • Bei Nichterscheinen ohne jede Absage (No-Show): 100 % des Preises der vereinbarten Leistung(en)
  • Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des Preises der vereinbarten Leistung(en)

Maßgeblich für die Berechnung ist der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preiskatalog des Salons.

 

5.2 Rechtliche Grundlage

Die Ausfallgebühr ist als pauschalierter Schadensersatz gemäß §§ 280, 281 BGB anzusehen. Der Salon behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Salon kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5.3 Geltendmachung

Die Ausfallgebühr wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Bei wiederholtem Nichterscheinen behält sich der Salon vor, künftige Terminbuchungen nur gegen Vorkasse oder Hinterlegung einer Kreditkarte anzunehmen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.

 

5.4 Ausnahmen

Von der Erhebung einer Ausfallgebühr kann abgesehen werden bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei:

  • Nachgewiesener akuter Erkrankung (ärztliches Attest)
  • Unvorhersehbaren Notfallsituationen (z. B. Unfall, familiärer Notfall)
  • Höherer Gewalt

Die Entscheidung über das Absehen von der Ausfallgebühr liegt im billigen Ermessen des Salons.

 

§ 6 Gesundheit, Hygiene und Hinweispflicht des Kunden

6.1 Hinweispflicht bei Erkrankungen

Der Kunde ist verpflichtet, den Salon vor oder spätestens bei Terminantritt aktiv und unaufgefordert auf das Vorliegen ansteckender oder übertragbarer Erkrankungen hinzuweisen, die für die Durchführung einer Friseurdienstleistung relevant sein könnten. Die Hinweispflicht umfasst alle Erkrankungen, die durch direkten Körperkontakt, Tröpfchen, Aerosole oder gemeinsam genutzte Gegenstände übertragen werden können, insbesondere:

  • Hautpilzerkrankungen (z. B. Tinea capitis, Tinea corporis)
  • Kopfläuse, Krätze (Skabies) oder sonstiger Parasitenbefall
  • offene, entzündete, eitrige oder infizierte Hautstellen im Behandlungsbereich
  • ansteckende Haut- oder Kopfhauterkrankungen (z. B. Impetigo, Herpes zoster)
  • akute Atemwegserkrankungen mit Fieber, starkem Husten oder Schnupfen (z. B. Grippe, COVID-19 oder vergleichbare Infektionen)
  • alle sonstigen Infektionskrankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig sind oder bei denen ein begründeter Verdacht auf Ansteckungsgefahr besteht

Die Hinweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Erkrankung äußerlich sichtbar ist oder nicht. Sie besteht ausdrücklich auch dann, wenn der Kunde lediglich einen begründeten Verdacht auf eine solche Erkrankung hat oder sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Absonderung befindet.

Der Salon behandelt alle im Rahmen dieser Hinweispflicht mitgeteilten Gesundheitsinformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Meldepflicht besteht.

 

6.2 Leistungsverweigerung

Der Salon ist zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller weiteren Kunden berechtigt, die Erbringung einer Dienstleistung zu verweigern, wenn:

  • eine ansteckende oder übertragbare Erkrankung erkennbar ist oder vom Kunden angegeben wurde,
  • der Gesundheitszustand des Kunden eine sichere Durchführung der Leistung nicht zulässt,
  • die Durchführung der Leistung eine unzumutbare Gefährdung für Personal oder andere Kunden darstellen würde.

Die Entscheidung über die Leistungsverweigerung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Salons und stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient dem Schutz aller Beteiligten gemäß der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB) sowie den Hygienevorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

 

6.3 Ausfallgebühr bei Verletzung der Hinweispflicht

Erscheint ein Kunde mit einer bekannten ansteckenden Erkrankung zum Termin, ohne den Salon vorab informiert zu haben, und muss die Leistung daraufhin verweigert werden, gilt dies als schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht. In diesem Fall ist der Salon berechtigt, die volle Ausfallgebühr gemäß § 5 dieser AGB zu erheben.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Erkrankung absichtlich verschwiegen hat oder irrtümlich davon ausging, dass sie nicht relevant sei. Maßgeblich ist allein, dass die Hinweispflicht objektiv verletzt wurde und die Leistung deswegen nicht erbracht werden konnte.

 

§ 7 Preise und Zahlung

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt die am Tag der Leistungserbringung gültige Preisliste des Salons.

Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist unmittelbar nach Abschluss der Leistung zu entrichten. Der Salon akzeptiert Barzahlung sowie – sofern angeboten – bargeldlose Zahlungsmethoden gemäß aktueller Aushang.

7.1 Farbdienstleistungen

Alle Farbdienstleistungen (z. B. Färben, Tönen, Blondieren, Strähnen) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Endpreis setzt sich zusammen aus:

  • Arbeitszeit: nach tatsächlich erbrachter Leistungsdauer
  • Material: nach tatsächlichem Verbrauch an Farbe, Entwickler und sonstigen verwendeten Produkten

Ein vorab genannter Richtpreis ist ein unverbindlicher Schätzwert. Auf Anfrage teilen wir dem Kunden vor Beginn der Leistung einen Richtpreis mit, der je nach tatsächlichem Zeitaufwand und Materialverbrauch variieren kann. Der endgültige Preis wird nach Abschluss der Leistung ermittelt und dem Kunden an der Kasse bekanntgegeben.

 

7.2 Sonderangebote, Rabatte und Aktionspreise

Gewährte Rabatte, Sonderangebote, Aktionspreise oder sonstige Preisnachlässe stellen stets eine freiwillige Einzelfallentscheidung des Salons dar. Sie begründen weder einen Anspruch auf erneute Gewährung bei künftigen Besuchen noch einen Vertrauensschutz oder einen Anspruch aus Gewohnheit.

Jede Preisermäßigung gilt ausschließlich für den jeweils ausdrücklich vereinbarten Termin und Leistungsumfang. Aus der wiederholten Gewährung von Rabatten oder Vergünstigungen in der Vergangenheit kann der Kunde keine dauerhaften Preisansprüche ableiten, da jede Vergünstigung ohne Rechtsbindungswillen für die Zukunft gewährt wird.

Laufende Aktionen und Sonderangebote sind zeitlich begrenzt und können vom Salon jederzeit ohne Ankündigung beendet werden, sofern keine gegenteilige Zusage ausdrücklich und schriftlich gemacht wurde.

 

§ 8 Allergietest und Verträglichkeitsprüfung

8.1 Pflicht zum Allergietest bei Neukunden

Bei allen Neukunden sowie bei Kunden, die längere Zeit keine Färbebehandlung erhalten haben, ist vor der erstmaligen Durchführung einer chemischen Färbebehandlung (inkl. Tönung, Blondierung, Dauerwelle) ein Allergietest (Epikutantest / Hautverträglichkeitstest) zwingend erforderlich.

Der Test muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Behandlungstermin im Salon durchgeführt werden. Zusätzlich füllt der Kunde vor jeder Erstbehandlung einen Gesundheits- und Anamnese-Fragebogen aus, in dem relevante Vorerkrankungen, Allergien und frühere Unverträglichkeiten dokumentiert werden.

 

8.2 Verweigerung des Allergietests

Verweigert der Kunde die Durchführung des Allergietests oder des Fragebogens, ist der Salon berechtigt, die Färbebehandlung abzulehnen. In diesem Fall übernimmt der Salon keinerlei Haftung für etwaige allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die verwendeten Produkte zurückzuführen sind.

Besteht der Kunde trotz verweigertem Test auf der Durchführung der Behandlung und willigt der Salon ausnahmsweise ein, so geschieht dies ausdrücklich auf eigenes Risiko des Kunden. Die Haftung des Salons für Schäden, die auf eine nicht durchgeführte Verträglichkeitsprüfung zurückzuführen sind, ist in diesem Fall vollständig ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

8.3 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Salon vor jeder Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen sowie aktuell eingenommene Medikamente zu informieren, sofern diese für die geplante Dienstleistung relevant sein könnten. Bei unvollständigen oder unwahrheitsgemäßen Angaben haftet der Salon nicht für daraus entstehende Schäden.

 

§ 9 Produktverkauf

Der Salon bietet neben Friseurdienstleistungen auch Haarpflege- und Stylingprodukte zum Kauf an. Für den Produktverkauf gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).

Gekaufte Produkte können nur bei nachgewiesenem Sachmangel gemäß § 434 BGB zurückgegeben oder umgetauscht werden. Aus hygienischen Gründen ist ein Umtausch oder eine Rückgabe bereits geöffneter oder angebrochener Produkte ohne Vorliegen eines gesetzlichen Mangels ausgeschlossen.

Anwendungshinweise der Hersteller sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beachten. Der Salon haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der erworbenen Produkte entstehen.

 

§ 10 Gutscheine

Vom Salon ausgegebene Gutscheine sind auf die angegebene Gültigkeitsdauer begrenzt. Sofern kein Ablaufdatum aufgedruckt ist, gelten Gutscheine für die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Ausstellungsjahres (§ 195 BGB).

Gutscheine sind nicht in bar auszahlbar und können nicht gegen andere Gutscheine oder Rabatte eingetauscht werden. Eine Kombination mit anderen laufenden Aktionen oder Sonderangeboten ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.

Bei Verlust eines Gutscheins übernimmt der Salon keine Haftung. Gutscheine sind übertragbar, sofern nicht ausdrücklich personalisiert ausgestellt.

 

§ 11 Minderjährige Kunden

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind herzlich willkommen. Für Minderjährige unter 14 Jahren ist die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Begleitperson während der gesamten Behandlung erforderlich.

Die Einwilligung zu Behandlungen bei Minderjährigen – insbesondere zu chemischen Behandlungen wie Färbungen oder Dauerwellen – erfordert die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Diese kann persönlich, schriftlich oder telefonisch eingeholt werden.

Der Salon behält sich vor, bestimmte Behandlungen (insbesondere chemische Behandlungen) bei Kindern unter 12 Jahren grundsätzlich abzulehnen, sofern medizinische oder produktbezogene Gründe dies erfordern.

 

§ 12 Hausrecht und Hausverbot

Der Salon übt das Hausrecht gemäß § 1004 BGB i.V.m. § 858 BGB aus. Das Betreten und Verweilen im Salon setzt die Einhaltung eines respektvollen und angemessenen Verhaltens gegenüber dem Personal und anderen Kunden voraus.

Der Salon ist berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen, insbesondere bei:

  • Beleidigung, Bedrohung oder körperlichen Übergriffen gegenüber Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder anderen Kunden
  • diskriminierendem, rassistischem oder sexistischem Verhalten
  • mutwilliger Beschädigung von Saloneinrichtung oder Eigentum
  • wiederholtem Verstoß gegen diese AGB, insbesondere mehrfachem unentschuldigtem Nichterscheinen
  • sonstigem Verhalten, das den Salonbetrieb unzumutbar beeinträchtigt

Ein Hausverbot kann mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden und ist sofort wirksam. Bei einem bestehenden Hausverbot bereits vereinbarte Termine gelten als storniert; die Ausfallgebühr gemäß § 5 entfällt in diesem Fall. Der Salon behält sich vor, bei strafbaren Handlungen Anzeige zu erstatten.

 

§ 13 Vorschäden und Haarstruktur

Der Salon ist verpflichtet, vor Beginn einer Behandlung den Zustand des Haares und der Kopfhaut zu beurteilen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, den Salon vollständig und wahrheitsgemäß über frühere chemische Behandlungen, Vorschäden, Eigenbehandlungen mit Henna oder sonstigen Produkten sowie den allgemeinen Haarzustand zu informieren.

Bei bereits stark vorgeschädigtem, überstrapazierten, mehrfach gebleichtem oder chemisch vorbehandeltem Haar behält sich der Salon das Recht vor:

  • die geplante Behandlung abzulehnen, wenn eine fachgerechte Durchführung ohne Risiko für das Haar nicht möglich ist,
  • die Behandlung nur in abgewandelter oder reduzierter Form durchzuführen,
  • den Kunden ausdrücklich auf die bestehenden Risiken hinzuweisen und die Behandlung nur nach schriftlicher Risikoaufklärung und Einwilligung des Kunden vorzunehmen.

Schäden, die auf nicht oder unvollständig angegebene Vorbehandlungen oder Vorschäden zurückzuführen sind – insbesondere Haarbruch, Elastizitätsverlust oder Unverträglichkeitsreaktionen – gehen nicht zu Lasten des Salons. Die Haftung des Salons ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit der Schaden bei vollständiger Information vermeidbar gewesen wäre.

 

§ 14 Preisaushang und Trinkgeld

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) ist der Salon verpflichtet, einen vollständigen und aktuellen Preisaushang gut sichtbar im Salon zu führen. Die dort ausgewiesenen Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Salon weist ausdrücklich darauf hin, dass Trinkgeld vollständig freiwillig ist und keinerlei Einfluss auf die Qualität der erbrachten Dienstleistung hat. Es besteht keine rechtliche oder moralische Verpflichtung zur Zahlung von Trinkgeld.

 

§ 15 Fotos, Bildrechte und Social Media

15.1 Einwilligung zur Bildaufnahme

Der Salon fotografiert Frisur-Ergebnisse gelegentlich zu Dokumentations- und Marketingzwecken (z. B. für Instagram, Facebook oder die Website). Aufnahmen von Kunden werden ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 22 KUG angefertigt und veröffentlicht.

Eine mündliche Zusage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausreichend. Die Einwilligung erfolgt über ein separates Einwilligungsformular, das im Salon erhältlich ist. Ohne vorliegende schriftliche Einwilligung werden keine erkennbaren Personenaufnahmen veröffentlicht.

 

15.2 Widerruf der Einwilligung

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Nach Eingang des Widerrufs werden betreffende Aufnahmen unverzüglich aus allen öffentlich zugänglichen Kanälen des Salons entfernt. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

 

15.3 Aufnahmen durch Kunden

Kunden dürfen im Salon Fotos oder Videos ausschließlich von sich selbst anfertigen. Die Aufnahme anderer Kunden oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist untersagt. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) dar.

 

§ 16 Verletzungen während der Behandlung

16.1 Versehentliche Verletzungen

Trotz größter Sorgfalt und professioneller Arbeitsweise kann es in Ausnahmefällen zu versehentlichen oberflächlichen Verletzungen kommen (z. B. kleine Schnittwunden durch Schere oder Rasierer, Hautreizungen durch Wärme). Der Salon bedauert jeden solchen Vorfall und nimmt ihn ernst.

Bei einer versehentlichen Verletzung durch Personal des Salons gilt folgendes Vorgehen:

  • Die Verletzung wird sofort mit den im Salon vorhandenen Erste-Hilfe-Mitteln versorgt.
  • Der Vorfall wird intern dokumentiert (Datum, Art der Verletzung, betroffene Person, durchgeführte Maßnahmen).
  • Der Kunde wird über die Verletzung unverzüglich informiert und auf weitergehende medizinische Versorgung hingewiesen, sofern dies erforderlich erscheint.

Der Salon haftet für Verletzungen, die nachweislich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Personals zurückzuführen sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit bei oberflächlichen Verletzungen, die im Rahmen einer ordnungsgemäß durchgeführten Friseurdienstleistung entstehen können, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

16.2 Mitverschulden des Kunden

Bewegt sich der Kunde während der Behandlung trotz Aufforderung zur Ruhe unkontrolliert, befolgt er Anweisungen des Personals nicht oder trägt er durch sein Verhalten selbst zu einer Verletzung bei, mindert dies die Haftung des Salons entsprechend dem Mitverschulden des Kunden gemäß § 254 BGB.

 

§ 17 Erste Hilfe und Notfallversorgung

Der Salon verfügt über einen ordnungsgemäß ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (DGUV Vorschrift 1) sowie über geschulte Ersthelfer unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Im Falle eines medizinischen Notfalls – gleich ob Kunde oder Mitarbeiter betroffen ist – wird folgendes Vorgehen angewendet:

  • Sofortiger Notruf unter 112 (Rettungsdienst / Feuerwehr) bei lebensbedrohlichen Situationen
  • Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen durch geschultes Personal bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • Einleitung der Evakuierung des Salons sofern erforderlich
  • Dokumentation des Vorfalls im Verbandbuch

Der Salon ist berechtigt, im Notfall einen Rettungsdienst zu rufen und dabei notwendige personenbezogene Daten des betroffenen Kunden an die Einsatzkräfte weiterzugeben. Dies geschieht auf Grundlage des berechtigten Interesses zum Schutz lebenswichtiger Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO) und bedarf keiner vorherigen Einwilligung des Kunden.

 

§ 18 Verhalten bei Notfällen und Evakuierung

Der Salon ist mit Fluchtwegkennzeichnungen, Feuerlöschern und sonstigen Sicherheitseinrichtungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ausgestattet. Im Falle eines Brandes, einer Gasgefahr oder eines sonstigen Notfalls sind alle Personen im Salon verpflichtet, den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.

Fluchtwege dürfen nicht blockiert oder zweckentfremdet genutzt werden. Der Salon weist seine Kunden darauf hin, sich bei Betreten des Salons kurz mit den ausgeschilderten Fluchtwegen vertraut zu machen.

Bei Evakuierung gilt: Ruhe bewahren, Anweisungen des Personals befolgen, keine Wertsachen auf Kosten der eigenen Sicherheit mitnehmen, Sammelplatz außerhalb des Gebäudes aufsuchen.

 

§ 19 Verkehrssicherungspflicht und Sorgfaltspflicht

Der Salon ist gemäß seiner Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, den Salonbereich in einem sicheren und gefahrenfreien Zustand zu halten. Dazu gehört insbesondere die Beseitigung von Rutschgefahren (z. B. nasse Böden, heruntergefallene Haare), die sichere Verwahrung von Schneidwerkzeug sowie die ordnungsgemäße Lagerung von Chemikalien.

Kunden sind ihrerseits gebeten, auf eigene Sicherheit zu achten und den Salon auf erkennbare Gefahrenquellen hinzuweisen. Kinder sind von Erziehungsberechtigten so zu beaufsichtigen, dass sie nicht in Kontakt mit Geräten, Chemikalien oder Schneidwerkzeug gelangen. Der Salon übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder entstehen.

Rutsch- oder Sturzunfälle, die trotz ordnungsgemäßer Verkehrssicherung durch eigene Unachtsamkeit des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Salons.

 

§ 20 Reklamationen und Mängelrüge

20.1 Mangelbegriff

Ein Mangel im Sinne dieser AGB liegt ausschließlich vor, wenn die erbrachte Dienstleistung die gesetzlich vorausgesetzte oder vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist (§ 633 BGB). Bloßes Nichtgefallen, ein veränderter Geschmack oder subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis stellen keinen Mangel dar.

Vor jeder Dienstleistung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem Wünsche, Erwartungen und das angestrebte Ergebnis gemeinsam besprochen und festgelegt werden. Leistungen, die dem im Beratungsgespräch vereinbarten Ergebnis entsprechen, gelten als vertragsgemäß erbracht.

20.1a Referenzbilder und digitale Vorlagen

Bringt der Kunde Referenzbilder, Fotos oder digitale Vorlagen als Wunschvorlage mit, dienen diese ausschließlich als unverbindliche Inspirationsgrundlage. Kein Mangel liegt vor, wenn das tatsächliche Ergebnis von einer solchen Vorlage abweicht, insbesondere weil:

  • Referenzbilder häufig digital bearbeitet, gefiltert oder anderweitig nachträglich verändert wurden und damit kein realistisches Abbild eines tatsächlich erzielbaren Friseursalonergebnisses darstellen,
  • das individuelle Ergebnis stets von der persönlichen Haarstruktur, Haardicke, dem Vorschädigungsgrad, der natürlichen Haarfarbe und weiteren individuellen Faktoren des Kunden abhängt,
  • farbliche Ergebnisse mehrere Behandlungstermine erfordern können und nicht immer in einem einzigen Termin vollständig erreichbar sind.

Der Salon ist verpflichtet, den Kunden im Beratungsgespräch auf solche Abweichungen und deren Ursachen hinzuweisen. Eine trotz fachgerechter Beratung und Ausführung verbleibende Abweichung vom Referenzbild begründet keinen Gewährleistungsanspruch.

20.1b Farbkarten, Farbmuster und Lichtbedingungen

Entscheidet sich der Kunde anhand einer Farbkarte, Farbsträhne oder eines Farbmusters für einen bestimmten Farbton, dient diese Auswahl als Orientierungsgrundlage. Kein Mangel liegt vor, wenn das erzielte Farbergebnis im Vergleich zur gewählten Farbkarte oder Mustersträhne abweicht, insbesondere weil:

  • Farbkarten und Mustersträhnen unter standardisierten Laborbedingungen hergestellt werden und das Ergebnis am tatsächlichen Haar des Kunden aufgrund individueller Haarstruktur, Porosität, Vorbehandlungen und natürlicher Eigenfarbe abweichen kann,
  • der Salon mit farbneutralem Licht (Tageslichtlampen) ausgestattet ist, um eine möglichst farbechte Beurteilung zu ermöglichen; das Farbergebnis kann unter anderen Lichtverhältnissen (z. B. Sonnenlicht, Kunstlicht, Abendlicht) anders wahrgenommen werden – dies ist eine physikalische Eigenschaft von Licht und Farbe und stellt keinen Mangel der Leistung dar,
  • Farbpigmente im Haar nach dem ersten Waschen und in den Folgewochen natürlicherweise leicht abdunkeln oder aufhellen können.

Der Salon setzt farbneutrales Licht bewusst ein, um dem Kunden bereits im Salon eine möglichst realistische Einschätzung des Farbergebnisses zu ermöglichen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Farbergebnis unter veränderten Lichtverhältnissen außerhalb des Salons anders wirken kann. Diese unvermeidliche Wahrnehmungsabweichung begründet keinen Gewährleistungsanspruch.

 

20.2 Abnahme der Leistung

Friseurdienstleistungen unterliegen den Grundsätzen des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Nach Fertigstellung der Leistung zeigt der Salon dem Kunden das Ergebnis vor und fragt ausdrücklich, ob Schnitt, Farbe oder sonstige Leistung dem gewünschten Ergebnis entsprechen.

Erklärt der Kunde sein Einverständnis – ausdrücklich oder durch vorbehaltlose Bezahlung an der Kasse ohne Beanstandung – gilt die Leistung als abgenommen im Sinne des § 640 BGB. Mit der Abnahme:

  • geht die Beweislast auf den Kunden über – d. h. der Kunde muss einen etwaigen Mangel nachweisen,
  • beginnt die Frist zur Mängelanzeige zu laufen,
  • verliert der Kunde das Recht, Mängel geltend zu machen, die er bei der Abnahme kannte und nicht vorbehalten hat (§ 640 Abs. 3 BGB).

Der Kunde ist daher ausdrücklich aufgefordert, Beanstandungen unmittelbar beim Vorzeigen des Ergebnisses im Salon zu äußern. Wer ohne Vorbehalt bezahlt, obwohl er einen Mangel erkannt hat oder hätte erkennen können, kann diesen nachträglich grundsätzlich nicht mehr geltend machen.

 

20.3 Anzeigepflicht

Mängel, die beim Vorzeigen des Ergebnisses nicht erkennbar waren, sind unverzüglich, d. h. noch im Salon oder spätestens am darauffolgenden Tag, schriftlich oder mündlich gegenüber dem Salon anzuzeigen.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig vertragsgemäß erbracht. Dies gilt nicht, sofern zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.

 

20.4 Nachbesserung

Im Falle eines berechtigten, gesetzlich anerkannten Mangels hat der Salon das Recht zur Nachbesserung. Gemäß den Grundsätzen des Handwerksrechts steht dem Salon insgesamt bis zu drei Nachbesserungsversuche zu, bevor weitergehende Gewährleistungsrechte des Kunden geltend gemacht werden können.

Scheitern alle drei Nachbesserungsversuche, gelten die gesetzlichen Regelungen (Minderung oder Rücktritt vom Vertrag).

 

§ 21 Garderobe und persönliche Gegenstände

Im Eingangsbereich des Salons stehen Garderobenvorrichtungen (Haken, Ständer) zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine bewachte Garderobe oder eine ausdrückliche Verwahrungspflicht des Salons besteht nicht.

Der Salon übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Taschen, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenständen, die im Eingangsbereich, am Frisierstuhl oder an sonstigen Stellen im Salon abgelegt werden – es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Salonpersonals zurückzuführen.

Kunden werden ausdrücklich gebeten, Wertgegenstände (Schmuck, Geldbörsen, Mobiltelefone etc.) während der Behandlung sicher bei sich zu tragen oder im Blickfeld zu behalten. Der Salon empfiehlt, keine unnötigen Wertgegenstände in die Garderobe zu hängen oder unbeaufsichtigt zu lassen.

 

§ 22 Getränke und Bewirtung

22.1 Angebot von Getränken

Der Salon bietet Kunden während der Behandlung auf freiwilliger Basis Getränke an (z. B. Wasser, Kaffee, Tee). Dieses Angebot ist eine kostenlose Serviceleistung und begründet keinen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Bewirtung.

Der Salon weist ausdrücklich darauf hin, dass angebotene Getränke handelsübliche Standardprodukte sind. Kunden mit bekannten Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten (z. B. Laktoseintoleranz, Koffeinempfindlichkeit, Glutenunverträglichkeit) sind verpflichtet, den Salon vor Annahme eines Getränks aktiv darauf hinzuweisen. Der Salon kann auf Nachfrage Auskunft über verwendete Produkte geben, übernimmt jedoch keine Haftung für allergische Reaktionen, die auf nicht kommunizierte Unverträglichkeiten zurückzuführen sind.

 

§ 23 Schäden am Saloninventar durch Kunden

23.1 Schadensersatzpflicht

Kunden haften für Schäden, die sie schuldhaft am Inventar, der Einrichtung oder dem Eigentum des Salons verursachen. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen an Friseurstühlen, Spiegeln, Waschbecken, Geräten, Böden, Wänden oder sonstigen Einrichtungsgegenständen.

Der Salon ist berechtigt, nachgewiesene Schäden in tatsächlicher Höhe gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der Schadensersatzanspruch entsteht unabhängig davon, ob die Schädigung absichtlich oder fahrlässig erfolgte, sofern den Kunden ein Verschulden trifft (§ 823 BGB).

 

23.2 Schäden durch Kinder

Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch ihre minderjährigen Kinder am Saloninventar oder -eigentum verursacht werden, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind (§ 832 BGB). Kinder sind während des gesamten Salonbesuchs von ihren Begleitpersonen so zu beaufsichtigen, dass Gefährdungen für sich selbst, andere Kunden, das Personal und die Einrichtung ausgeschlossen werden.

Der Salon stellt für wartende Kinder soweit möglich einen sicheren Bereich zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Aufsichtspflicht und keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder entstehen.

Kinder dürfen Friseurwerkzeuge, Geräte, Chemikalien oder sonstige Betriebsmittel des Salons unter keinen Umständen berühren oder benutzen. Das Personal ist berechtigt, Kinder aus Sicherheitsgründen aus bestimmten Bereichen des Salons zu verweisen.

 

§ 24 Zahlungsverzug

Forderungen des Salons – insbesondere Ausfallgebühren, Schadensersatzforderungen oder Rechnungen für erbrachte Leistungen – sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, zu begleichen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Salon berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu berechnen,
  • eine Mahngebühr von pauschal 5,00 EUR je Mahnschreiben zu erheben, soweit dem Kunden kein geringerer Schaden nachweisbar ist,
  • die Forderung nach erfolgloser zweiter Mahnung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu übergeben; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde im Rahmen des Verzugsschadens.

Der Salon behält sich vor, bei offenem Zahlungsverzug künftige Terminbuchungen abzulehnen oder nur gegen Vorkasse anzunehmen, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist.

 

§ 25 Online-Bewertungen

Der Salon begrüßt ehrliches und konstruktives Feedback auf Bewertungsplattformen (z. B. Google, Yelp, Facebook). Der Salon ist berechtigt, auf Kundenbewertungen öffentlich zu antworten, um seinen Standpunkt darzulegen oder Sachverhalte richtigzustellen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung veröffentlicht.

Unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen – d. h. nachweislich falsche Angaben über tatsächliche Vorgänge im Salon – stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB dar. Der Salon behält sich vor, gegen nachweislich unwahre Bewertungen rechtlich vorzugehen, insbesondere durch:

  • Aufforderung zur Löschung gegenüber dem Bewertenden,
  • Meldung der Bewertung an die jeweilige Plattform mit Löschungsaufforderung,
  • zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 823, 1004 BGB.

Reine Meinungsäußerungen und subjektive Erfahrungsberichte sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt und werden vom Salon als solche akzeptiert, auch wenn sie kritisch ausfallen.

 

§ 26 Haftung

Der Salon haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet der Salon nur, soweit diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen; die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 27 Datenschutz

27.1 Allgemeine Datenverarbeitung

Zur Terminvereinbarung und -verwaltung verarbeitet der Salon personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, ggf. Zahlungsdaten) ausschließlich auf Grundlage der DSGVO sowie dem BDSG n.F.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die im Salon ausgehängt ist bzw. auf Wunsch ausgehändigt wird.

 

27.2 Videoüberwachung

Der Salon ist mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Die Überwachung erfolgt zum Schutz des Hausrechts, zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern sowie zur Prävention und Aufklärung von Straftaten. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

Auf die Videoüberwachung wird durch gut sichtbare Hinweisschilder am Eingang des Salons hingewiesen. Videoaufzeichnungen werden nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern kein konkreter Anlassfall eine längere Speicherung erfordert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerspruch gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Anfragen sind schriftlich an die oben genannte Adresse oder per E-Mail zu richten.

 

§ 28 Schlussbestimmungen

28.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherverträgen gelten ergänzend die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

28.2 Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen. Für Verbraucher ist Gerichtsstand der allgemeine Wohnsitz des Beklagten gemäß § 13 ZPO.

 

28.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

28.4 Änderungen der AGB

Der Salon behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Salon ausgehängt und ist auf Anfrage erhältlich.

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